Freitag, 22. Mai 2009

Brechmitteleinsatz bei Drogendelikten

http://www.brechmitteleinsatz.de/medizin/aerztetag.html


Beschlussprotokoll 105. Dt. Ärztetag 2002: Zu Punkt VI der Tagesordnung: 

Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer 

Beschlussprotokoll des 105. Deutschen Ärztetages vom 28.-31. Mai 2002 in Rostock


Auf Antrag von Prof. Dr. Kahlke (Drucksache VI-34) unter Berücksichtigung des Antrages von Dr. Montgomery (Drucksache VI-34a) fasst der 105. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung: 
Beweismittelsicherung bei Drogendelikten durch Ärztinnen und Ärzte Die Vergabe von Brechmitteln an verdächtigte Drogendealer zum Zwecke der Beweismittelsicherung ist ohne Zustimmung des Betroffenen ärztlich nicht zu vertreten. Das gewaltsame Einbringen von Brechmitteln mittels einer Magensonde stellt ein nicht unerhebliches gesundheitliches Risiko dar. Ärztinnen und Ärzte dürfen nicht gezwungen werden, direkt oder indirekt an derartigen Maßnahmen mitzuwirken bzw. sie zu ermöglichen. Begründung: Nach § 81a der Strafprozessordnung können Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, sie sind aber nur dann "ohne den Willen des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist". In der UN-Resolution vom 18.12.1982 heißt es im Grundsatz : "Es verstößt gegen die ärztliche Ethik, wenn medizinisches Personal, insbesondere Ärzte, sich mit Gefangenen oder Häftlingen in einer Weise beruflich befassen, die nicht einzig und allein den Zweck hat, ihre körperliche und geistige Gesundheit zu beurteilen, zu schützen oder zu verbessern". Nicht erst der Tod des 19-jährigen Afrikaners bei einer gewaltsamen ärztlichen Brechmittelgabe (in Hamburg) macht deutlich, dass diese Maßnahme der Beweismittelsicherung mit unserem ärztlichen Berufsethos nicht zu vereinbaren ist.  

Klage abgewiesen!

http://no-racism.net/article/1082/
Michael Paul Nwabuisi - Tod nach Brechmitteleinsatz in Hamburg
Am 12. Dezember 2001 um 14.23 Uhr werden die Apparate auf einer Intensiv-Station der Hamburger Universitätskliniken Eppendorf abgestellt, und der Tod von Michael Paul Nwabuisi (Achidi John) wird öffentlich bekannt gemacht.
Drei Tage vorher war der 19-jährige abgelehnte Asylbewerber aus Kamerun festgenommen worden. Im Rechtsmedizinischen Institut der Universitätskliniken Hamburg-Eppendorf sollte er das Brechmittel Ipecacuanha trinken, wogegen er sich heftig wehrte. Er ließ sich fallen und schrie: "I will die, I will die". Die zuständige Ärztin orderte eine zweite Streifenwagenbesatzung an. Jetzt hielten insgesamt vier Polizisten den von Panik getriebenen Michael Paul Nwabuisi an seinem Stuhl fest, und die Ärztin versuchte, ihm eine Magensonde über die Nase einzuführen. Dieses gelang erst beim dritten Versuch, so dass 30 Milliliter Ipecacuanha-Sirup und 800 Milliliter Wasser eingeflößt werden konnten. 
Michael Paul Nwabuisi war inzwischen besinnungslos, und als ein Arzt drei Minuten später Herzstillstand feststellte, waren die Hirnschäden so groß, dass eine Wiederbelebung aus dem tiefen Koma nicht mehr gelang.
Auf der Intensiv-Station wurden Michael Paul Nwabuisi Crack-Kügelchen aus dem Magen-Darm-Trakt entfernt. 
Trotz des Todesfalles, der allein durch die verordneten Zwangsmaßnahmen eingetreten ist, werden die Brechmitteleinsätze in Hamburg bei mutmaßlichen Drogen-Dealern unvermindert fortgeführt.
Im April 2002 wird bekannt, dass der 19-jährige Michael Paul Nwabuisiherzkrank gewesen sei. Bei der feingewebigen Untersuchung der Leiche sei festgestellt worden, dass er in den Monaten vor seinem gewaltsamen Tod mehrere kleine Herzinfarkte hatte, die allerdings nicht bekannt gewesen seien. Dass diese Infarkte allerdings zum Tod geführt haben sollen, bezweifelt die Anwältin von Michael Paul Nwabuisi, denn intensivmedizinische Untersuchungen haben ergeben, dass das Herz nach der Reanimation wieder geschlagen habe, bis der Hirntod festgestellt wurde. 
Die Staatsanwaltschaft leitet sogenannte Vorermittlungen ein und kommt zum Ergebnis: Kein Anfangsverdacht für strafbare Handlungen.
Zwei Klageerzwingungsverfahren der Eltern des Getöteten, um neue Untersuchungen der Todesumstände von Michael Paul Nwabuisi zu erreichen, werden im Februar und im Juli 2002 vom Oberlandesgericht Hamburg abgewiesen, weil es keine Hinweise auf einen "Gesetzesverstoß von Polizisten, Ärzten und anderer Personen" gebe. Die Anwältin erwägt eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht.
Quelle: Dokumentation der Antirassistischen Initiative Berlin (ARI): :: Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen, 11. aktualisierte Auflage 1993 bis 2003 (:: Zum Jahr 2001).

Klageerzwingungsverfahren beantragt

http://www.brechmitteleinsatz.de/presse/pe-02-03.html

Klageerzwingungsverfahren beantragt

 

Nach dem Tod von Achidi John durch einen gewaltsamen Einsatz von Brechmitteln ziehen Anwälte nun vor das Oberlandgericht Hamburg Presseerklärung vom 5.2.2003 
Pressemitteilung
Der Tod des jungen Nigerianers „Achidi John“ (Michael Paul Nwabuisi) in dem Hamburger Institut für Rechtsmedizin nach gewaltsam durchgeführten Brechmitteleinsatz ist über ein Jahr her. Die Personen, die den Tod herbeigeführt haben, sind bekannt. Üblicherweise folgt nach einem durch Fremdeinwirkung verursachten Tod ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren. Nicht jedoch in diesem Fall. Die Staatsanwaltschaft Hamburg müht sich bis zum heutigen Tage, die Akteure des tödlichen Brechmitteleinsatzes zu schützen und weigert sich, ein ordentliches Ermittlungsverfahren einzuleiten. 
Zur Erinnerung:
Am Morgen des 9. Dezember 2001 wird Paul Nwabuisi festgenommen und mit einem Streifenwagen in die Rechtsmedizin zum Brechmitteleinsatz gebracht. Die Hände sind auf dem Rücken gefesselt. 
Angeblich telefoniert die Polizei mit einem Staatsanwalt, innerhalb von zwei Minuten soll die Maßnahme angeordnet worden sein. Schriftliches hierüber gibt es nicht. Der eigentlich zuständige Richter für die Entscheidung über den Brechmitteleinsatz wird gar nicht erst gefragt. Keine Chance für Achidi John, die für ihn tödliche Maßnahme unterbinden zu lassen. 
Im Institut für Rechtsmedizin wird er zu dem „Behandlungsraum“ gebracht. Schon da torkelt er gegen die Wand und bricht zusammen. Von zwei Polizisten zur „Behandlung“ geschleppt, reagiert er mit Panik, ruft, er werde sterben. Die Polizei ruft Verstärkung. Fünf Polizeibeamte schließlich fixieren den immer noch Gefesselten mit Gewalt am Boden. Die Jacke zerreißt, der Hosenknopf springt ab, die Jeans rutscht in die Kniekehlen. Die Gerichtsmedizinerin Prof. Dr. L. ist unbeeindruckt. Das Kinn wird auf die Brust gepresst, eine Sonde nach mehrmaligem erfolglosen Versuch durch die Nase eingeführt, Brechmittel und fast ein Liter Wasser in Achidi John hinein gekippt. Er röchelt, sein Körper verkrampft sich, er nässt ein, bleibt dann reglos liegen. Wahrscheinlich ist dies der Zeitpunkt des Herzstillstands. Die Ärztin wertet es als „Einsicht“ und entfernt sich. Später wird sie behaupten, sie habe Achidi John die folgenden Minuten liegen lassen, um ihn nicht zu stören. Nach einigen Minuten findet man, er sehe schlecht aus. Da ist der Puls ist bereits weg. Die von der Ärztin vorgenommenen Rettungsmaßnahmen sind dilettantisch.
Die Hamburger Staatsanwaltschaft verfügte bereits im Sommer, keine strafrechtlichen Ermittlungen aufzunehmen. Erst Mitte September erhielten die Bevollmächtigten der in Nigeria lebenden Eltern hierüber einen Bescheid. Die Staatsanwaltschaft behauptet, der Tod des Nigerianers sei wegen einer bestehenden Herzerkrankung letztlich schicksalhaft gewesen, der Rechtsmedizinerin Prof. Dr. L. und ihren Gehilfen sei nicht einmal im Sinne eines Anfangsverdachts ein strafrechtlicher Vorwurf zu machen.

Die Anwälte der Eltern des Achidi John hatten im Oktober Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt, die von der Generalstaatsanwaltschaft im Dezember zurückgewiesen wurde. Jetzt hat das Hanseatische Oberlandesgericht über den Ende Januar 2003 im sog. „Klageerzwingungsverfahren“ gestellten Antrag der Bevollmächtigten der Eltern des Achidi John zu entscheiden, durch gerichtliche Anordnung die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bzw. die Erhebung der Anklage gegen die Verdächtigen zu erzwingen. 

Hamburg, den 05. Februar 2003

--> Abgewiesen!

Tod nach Brechmitteleinsatz

http://www.brechmitteleinsatz.de/

Tod nach Brechmitteleinsatz

Anlass für das Konzert DEAD BY LAW ist der Tod von Achidi John. Der 19jährige Nigerianer kam am 9. Dezember letzten Jahres nach einem gewaltsam durchgeführten Brechmitteleinsatz zu Tode. Zuvor hatten fünf Polizisten den gefesselten, Todesangst erleidenden Mann gemeinsam zu Boden gezwungen und sich auf ihn gesetzt, während die Ärztin Dr. Ute Lockemann versuchte, eine Sonde durch die Nase einzuführen. Noch während diesem „medizinischen Eingriff“ erlitt Achidi John einen massiven Muskelkrampf. Trotzdem wurde die menschenverachtende Prozedur weiter geführt, das Brechmittel und fast ein Liter Wasser in den schon reglosen Körper gepumpt. Im Beisein der Ärztin erlitt Achidi John den Herzstillstand. Erst Minuten später wurde dies bemerkt. Die Reanimationsversuche blieben erfolglos. Achidi John starb am 12.Dezember 2001.

Ein Ermittlungsverfahren wurde bis heute weder gegen die Ärztin noch die beteiligten Polizisten eingeleitet: Man habe nur „vorermittelt“, so die Staatsanwaltschaft Hamburg, die Ende Juni 2002 die Akte schloss. Der Tod von Achidi John sei wegen einer bestehenden Herzerkrankung schicksalhaft gewesen, er habe bei jedem anderen aufregenden Ereignis sterben können. Die Staatsanwaltschaft weigert sich bis heute, ein gesetzmäßiges Verfahren einzuleiten.

Die in Nigeria lebenden Eltern des Achidi John haben die Hamburger Rechtsanwältin Gabriele Heinecke beauftragt, ihre Interessen wahrzunehmen, dafür zu sorgen, dass die Umstände des gewaltsamen Todes untersucht und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Es müssen Akten geprüft und Sachverständige beauftragt werden.